Ein Dorf. Eine Wehr. Ein starkes Zuhause: Zukunftssicher planen statt doppelt zahlen!
Setzen wir den Ratsbeschluss vom Mai 2025 gemeinsam um: Ein modernes Feuerwehrgerätehaus für beide Ortswehren auf dem ehemaligen Kita-Gelände – mit neuen Umkleiden für unseren Sportverein und bezahlbaren Steuern für unser ganzes Dorf.
Die Ausgangslage: Zwei Wehren bei rund 720 Einwohnern
Unsere Gemeinde steht vor einer der größten finanziellen Weichenstellungen ihrer Geschichte. Es geht um unsere Sicherheit, unser Dorfleben und um die Steuerbelastung aller Haushalte.
Einwohner in Böel
Die Gemeinde Böel umfasst mit dem Ortsteil Böelschuby rund 700 bis 720 Einwohnerinnen und Einwohner (Quelle: OEK Böel / Amt Süderbrarup).
Zwei getrennte Wehren
Bislang unterhält Böel zwei getrennte Wehren: die FF Böel (Lindenallee 1, ca. 30 Aktive) und die FF Böelschuby (ca. 30 Aktive) – amtlich erfasst beim Amt Süderbrarup und KFV Schleswig-Flensburg.
Der Ratsbeschluss
Nachdem die alte Kita Böel durch den Neubau in Mohrkirch (Ev. Kita „Mullewap“) frei wurde, beschloss die Gemeindevertretung im Rahmen des OEK: Das zentrale Gerätehaus kommt auf das alte Kita-Gelände.
Der direkte Vergleich: Zentrallösung vs. Doppelbau
Warum die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom Mai 2025 die einzig wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösung für unsere gesamte Dorfgemeinschaft ist:
Zentrallösung am Kindergarten (Ratsbeschluss)
- Zwei moderne Fahrzeughallen nach HFUK-Norm: Neubau nach verbindlichen Sicherheitsstandards der Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK Nord) mit Schwarz-Weiß-Trennung und Abgasabsaugung (TRGS 554) für beide Wehren unter einem Dach.
- Synergien für den Sportverein: Moderne Umkleidekabinen und Sanitärbereiche für Blau-Gelb Angeln e.V. (ehem. TSV Böel-Mohrkirch e.V.) werden direkt integriert – spart ein teures separates Vereinsgebäude und doppelte Heizkosten.
- Kurze Wege in der Kommunalverwaltung: Gemeinsames Büro für Wehrführungen und Bürgermeister bündelt Abläufe und stärkt die Zusammenarbeit.
- Belebung der Ortsmitte statt Leerstand: Sinnvolle Nachnutzung des gemeindeeigenen Kindergarten-Grundstücks im Ortskern – keine Neuversiegelung wertvoller Flächen auf der grünen Wiese.
- Höchste Tageseinsatzbereitschaft: Rund 60 aktive Feuerwehrkräfte bündeln ihre Schlagkraft an einem gemeinsamen Standort.
Geplanter Doppelbau (Böelschuby zuerst)
- Explodierende Baukosten: Ein einzelner normgerechter Neubau kostet heute in Schleswig-Holstein erfahrungsgemäß bereits 1,2 bis über 2,0 Millionen Euro. Die bisherigen Schätzungen sind unrealistisch niedrig (zur detaillierten Beispielrechnung nach DIN 276 & Referenzen).
- Finanzkollaps & Haushaltskrise: Angesichts von bis zu 25 % sinkenden Landeszuweisungen und gleichzeitig drastisch steigender Kreisumlage an den Kreis Schleswig-Flensburg ist ein kostspieliger Doppelbau wirtschaftlicher Blindflug. Fließt das gesamte Kreditvolumen zuerst in den Einzelbau nach Böelschuby (B-Plan Nr. 5), ist der Haushalt von Böel auf Jahrzehnte blockiert.
- Das Aus für das Kita-Projekt & Sportverein: Für das zentrale Gerätehaus in Böel und die Sportler-Umkleiden bleibt kein Cent mehr übrig – der Sportverein geht endgültig leer aus.
- Dauerhaft doppelte Betriebskosten auf Jahrzehnte: Zwei getrennte Standorte bedeuten lebenslang doppelte Rechnungen für Heizung, Strom, Gebäudeversicherung, Prüfungen und Instandhaltung.
- Kritische Tagesverfügbarkeit: Zwei getrennte Wehren mit je ca. 30 Aktiven kämpfen werktags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr weiterhin separat um die gesetzliche Ausrückestärke.
Was 1,0 bis 1,5 Mio. € vermeidbare Mehrkosten für jeden Haushalt bedeuten:
Bei rund 720 Einwohnern entspricht ein teurer Doppelbau einer rechnerischen Zusatzlast von rund 1.400 bis über 2.000 Euro pro Kopf! Angesichts von bis zu 25 % weniger Landeszuweisungen und steigender Kreisumlage bedeutet das zwangsläufig eine drastische Erhöhung der Grundsteuern A und B für jedes Haus, jeden Hof und jede Mietwohnung in Böel und Böelschuby – bei gleichzeitig geringerem Nutzen für unsere Dorfgemeinschaft und unsere Sportler. (Zu den amtlichen Landesquellen & Grundsteuer-Daten SH)
Tageseinsatzbereitschaft & das Vorbild aus Nordfriesland
Während überall im Land Kräfte gebündelt werden, soll Böel eine teure Doppelstruktur behalten. Der Blick über den Tellerrand zeigt, wie moderne Feuerwehrstrukturen funktionieren.
Kleine Wehren mit unter 30 Mitgliedern haben an Werktagen oft erhebliche Mühe, die gesetzlich geforderte Ausrückestärke gemäß § 2 Brandschutzgesetz SH (BrSchG SH) zu gewährleisten, da viele Kameradinnen und Kameraden auswärts arbeiten. Gleich fünf Gemeinden mit zusammen über 2.300 Einwohnern im benachbarten Amt Mittleres Nordfriesland machen vor, wie Bündelung erfolgreich gelingt:
| Gemeinde | Einwohner | Art der Bündelung & Synergien |
|---|---|---|
| Bohmstedt | ca. 819 | Kombiniertes Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus (Synergie Feuerwehr & Dorfleben) |
| Ahrenshöft | ca. 566 | Gemeinsames Gerätehaus & kommunale Synergien |
| Vollstedt | 188 | Standort des gemeinsamen Gerätehauses für Högel, Sönnebüll & Vollstedt (B-Plan Nr. 5 „Feuerwehrgerätehaus“) |
| Sönnebüll | 313 | Gemeinsamer Neubau am Standort Vollstedt (Planverfahren Amt Mittleres Nordfriesland) |
| Högel | 502 | Gemeinsamer Neubau am Standort Vollstedt (Planverfahren Amt Mittleres Nordfriesland) |
Anstehende Termine & Aktionen
Hier informieren wir über anstehende Beratungen in der Gemeindevertretung und Aktivitäten der Bürgerinitiative.
Nächste Sitzung der Gemeindevertretung Böel
Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung über den eingereichten Bürgerantrag (§ 16f GO SH)
Ort: Lindenhof / Gemeindezentrum Böel
Termin: Das genaue Datum wird nach der formalen Prüfung durch das Amt Süderbrarup bekanntgegeben und hier sofort veröffentlicht.
ℹ️ Die Sitzungen sind öffentlich – kommen Sie vorbei und zeigen Sie Präsenz!
Unterschriftensammlung für den Bürgerantrag
Zeitraum: Oktober & November 2026
Ort: Persönlich vor Ort in Böel & Böelschuby
Unsere Mitstreiter sammeln aktiv Unterschriften für den Einwohnerantrag. Möchten Sie selbst unterschreiben oder Listen für Ihre Nachbarschaft mitnehmen?
Was bisher geschah: Chronologie der Ereignisse
Von der Schließung der alten Kita bis zur Gründung unserer Bürgerinitiative – die wichtigsten Schritte im Überblick.
Kita-Schließung & Beginn des Ortskernentwicklungskonzepts
Die Kinder ziehen in den Neubau nach Mohrkirch um. Im OEK wird die Nachnutzung des gemeindeeigenen Areals beraten.
Wegweisender Ratsbeschluss der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt die Planung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses auf dem ehemaligen Kindergarten-Gelände.
Informationsabend im Lindenhof
Große Bürgerbeteiligung und Vorstellung der detaillierten Kosten- und Faktenanalyse durch engagierte Gemeindevertreter und Bürger.
Gründung der Bürgerinitiative & Satzungsbeschluss
Verabschiedung der Vereinssatzung der Bürgerinitiative „Gemeinsames Gerätehaus für Böel“ zur Bündelung der Kräfte.
Bürgerantrag (§ 16f GO SH) & Vorbereitung Bürgerbegehren (§ 16g GO SH)
Einreichung des Bürgerantrags über das Amt Süderbrarup für die Gemeindevertretung Böel. Sollte der Gemeinderat nicht einlenken, leiten wir direkt das rechtlich bindende Bürgerbegehren ein.
Häufige Fragen (FAQ) & Rechtlicher Weg
Transparente Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Finanzen, Feuerwehrrecht und Bürgerbeteiligung.
Was genau fordert die Bürgerinitiative?
Wir fordern drei klare Punkte:
- Ein starkes Zuhause für beide Wehren: Errichtung eines gemeinsamen Gerätehauses auf dem Gelände der alten Kita in Böel für beide Ortswehren.
- Moderne Sportler-Räume: Bauliche Integration moderner Umkleide- und Sanitärräume für Blau-Gelb Angeln e.V. (ehem. TSV Böel-Mohrkirch e.V.).
- Kräfte bündeln statt doppelt planen: Einstellung der teuren Einzelplanung im Außenbereich zugunsten eines starken, gemeinsamen Standorts für beide Ortswehren.
Warum sind zwei getrennte Häuser für Böel finanziell nicht tragbar?
Ein einzelner normgerechter Neubau nach den Vorgaben der Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK Nord) kostet heute 1,2 bis über 2,0 Millionen Euro. Zwei getrennte Neubauten würden den Haushalt unserer kleinen Gemeinde sprengen und die Kreditlinie vollkommen ausschöpfen.
Verschärfte Finanzkrise im Land: Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage in Schleswig-Holstein: Den Gemeinden drohen in den kommenden Jahren bis zu 25 % geringere finanzielle Zuweisungen vom Land (unter anderem durch sinkende FAG-Schlüsselzuweisungen und Sparprogramme der Landesregierung), während gleichzeitig die Kreisumlage an den Kreis Schleswig-Flensburg massiv ansteigt. Wer in dieser Lage zwei getrennte Feuerwehrhäuser mit doppelten Bau- und Betriebskosten plant, riskiert die Zwangs-Haushaltssicherung durch die Kommunalaufsicht und zwingt die Gemeinde zu drastischen Hebesatzerhöhungen bei der Grundsteuer.
Wie berechnen sich die Baukosten von 1,2 bis 2,0+ Mio. € und welche Referenzen gibt es?
Die Kostenschätzung stützt sich auf die verbindlichen Bau- und Unfallverhütungsvorschriften der DIN 14092 (Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser, Neufassung 2024), die Richtlinien der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) sowie die standardisierte Kostenstruktur nach DIN 276 (Kosten im Bauwesen) für Neubauten im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins:
| Kostengruppe (DIN 276) | Erforderliche Gewerke & Vorgaben | Kostenrahmen Einzelbau |
|---|---|---|
| KG 100 & 200 Grundstück & Erschließung |
Grundstücksankauf, Baugrund- & Bodengutachten, Schwerlastzufahrt, Wasser-, Abwasser- und Stromanschlüsse. | ca. 100.000 – 180.000 € |
| KG 300 Bauwerk / Konstruktion |
Fahrzeughalle (Stellplätze), witterungsbeständige Hallentore, Schwarz-Weiß-Trennung (Dekontaminationsbereich), getrennte Damen- & Herrenumkleiden, Duschen, WCs, Schulungs- & Besprechungsraum, Werkstatt- & Lagerflächen. | ca. 650.000 – 950.000 € |
| KG 400 Technische Anlagen |
Abgasabsauganlage nach TRGS 554, Notstromaggregat/Einspeisung, Wärmepumpe/Heizung, Photovoltaik, Alarmierungs- & Haustechnik, Stiefelwäsche. | ca. 250.000 – 400.000 € |
| KG 500 Außenanlagen |
Ca. 25–30 befestigte Alarmparkplätze für Einsatzkräfte, Schwerlast-Asphaltierung für Alarmausfahrt, Entwässerung/Regenrückhaltung, Zaunanlagen. | ca. 120.000 – 200.000 € |
| KG 700 Baunebenkosten |
Architekten- & Ingenieurhonorare (HOAI), Tragwerksplanung (Statik), Brandschutzkonzept, TGA-Fachplaner, Genehmigungsgebühren. | ca. 150.000 – 250.000 € |
| Gesamtsumme | Schlüsselfertiger, normgerechter Einzel-Neubau | ca. 1,27 bis 1,98 Mio. € |
Reale Referenzprojekte im direkten Umfeld (Kreis Schleswig-Flensburg):
- Gemeinde Selk (Kreis Schleswig-Flensburg): Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 2 Stellplätzen und Sozialbereich. Gesamtkosten: 2,85 Millionen Euro (Offizielle Pressemitteilung des Landesportals Schleswig-Holstein).
- Gemeinde Sörup (Kreis Schleswig-Flensburg): Neubau Feuerwehrgerätehaus (4 Stellplätze). Gesamtinvestition: ca. 3,8 Millionen Euro.
- Wyk auf Föhr (Kreis Nordfriesland): Reine Hallenerweiterung um 2 Stellplätze (ohne Neubau des gesamten Sozialtraktes): über 1,0 Million Euro.
Auswirkung auf Böel bei zwei getrennten Neubauten:
Müsste die Gemeinde zwei getrennte Häuser errichten, verdoppeln sich Planung, Erschließung, Haustechnik und Bauwerkkosten auf mindestens 2,7 bis über 4,0 Millionen Euro. Da die Festbetragsförderung des Landes Schleswig-Holstein bei nur ca. 60.500 bis 63.500 € pro Stellplatz gedeckelt ist, müsste Böel mehr als 85 % dieser Summe über Kredite aufnehmen. Die Zentrallösung auf dem Kita-Gelände teilt sich dagegen Hülle, Anschlüsse, Technik und spart durch Synergien mit dem Sportverein mindestens 1,0 bis 1,5 Millionen Euro Steuergelder ein.
Was bedeutet der Einzelbau in Böelschuby für unseren Sportverein?
Wenn die Gemeinde ihr gesamtes Investitionsvolumen vorab in den Neubau nach Böelschuby bindet, stirbt das Projekt auf dem alten Kita-Gelände. Damit verliert der örtliche Sportverein endgültig jede Chance auf zeitgemäße Umkleiden und Duschen, da kein Geld mehr für ein zweites Bauvorhaben vorhanden ist.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgerantrag (§ 16f) und Bürgerbegehren (§ 16g GO SH)?
Mit dem Bürgerantrag (Einwohnerantrag nach § 16f GO SH) verpflichten die Einwohner die Gemeindevertretung gesetzlich dazu, sich offiziell mit unserem Beschlussvorschlag zu befassen und darüber abzustimmen. Sollte die Gemeindevertretung den Antrag ablehnen, greift das Bürgerbegehren nach § 16g GO SH: Damit erzwingen die Bürgerinnen und Bürger einen bindenden Bürgerentscheid an der Wahlurne, der die rechtliche Wirkung eines Beschlusses der Gemeindevertretung hat (siehe auch Leitfaden von Mehr Demokratie e.V.).
Wer kann Mitglied werden und kostet die Unterstützung etwas?
Gemäß § 2 unserer Satzung kann jede natürliche Person Mitglied werden, die unsere Ziele teilt. Die Mitgliedschaft ist vollkommen beitragsfrei und endet durch einfache schriftliche Austrittserklärung oder automatisch, sobald unser Ziel erreicht ist (§ 5 Satzung).
Jetzt informieren & unterstützen
Laden Sie sich unsere Informationsunterlagen herunter, teilen Sie die Fakten mit Ihren Nachbarn und unterstützen Sie unsere Bürgerinitiative.
Flugblatt & Faktenblatt
Alle Zahlen, Fakten und Hintergründe zum Ratsbeschluss und zu den Kostenrisiken zusammengefasst.
Bürgerantrag (§ 16f GO SH)
Der vollständige Beschlussvorschlag mit ausführlicher Begründung für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung.
Satzung der Initiative
Die offizielle Satzung unserer Bürgerinitiative mit Zielen, Vertretung und beitragsfreier Mitgliedschaft.
Möchten Sie sich einbringen oder haben Sie Fragen?
Wir freuen uns über jede Unterstützung – sei es beim Verteilen von Informationsblättern, beim Sammeln von Unterschriften oder durch fachlichen Rat. Nehmen Sie direkt Kontakt mit unserem Hauptsprecher Claus Däwes auf:
E-Mail schreiben: info@gemeinsames-geraetehaus-fuer-boeel.deTransparenz & Primärquellen
Sämtliche Argumente, Zahlen und Fakten unserer Bürgerinitiative stützen sich auf öffentlich zugängliche amtliche Dokumente, Normen und gesetzliche Bestimmungen:
- Ortsentwicklungskonzept (OEK) Gemeinde Böel (Abschlussbericht Mai 2022): Download OEK Böel (PDF, Amt Süderbrarup)
- Gemeinde & Feuerwehren Böel: Gemeinde Böel | Feuerwehren Böel & Böelschuby
- Bauleitplanung Amt Süderbrarup: Bekanntmachung B-Plan Nr. 5 (Feuerwehr Böelschuby)
- Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord): Planungshilfen & Sicherheitsstandards für Feuerwehrhäuser | Hygiene & Schwarz-Weiß-Trennung
- Baukosten- & Normen-Referenzen (Feuerwehrgerätehäuser in SH): Gemeinde Selk (Kreis SL-FL): 2,85 Mio. € für 2 Stellplätze (Landesportal SH) | DIN 14092 & HFUK Nord (Sicherheitsanforderungen & Schwarz-Weiß-Trennung)
- Kommunalfinanzen, Landeszuweisungen & Grundsteuer-Entwicklung SH: Innenministerium SH (Finanzsituation der Kommunen & Haushaltserlass) | Innenministerium SH (Kommunaler Finanzausgleich & Schlüsselzuweisungen) | Finanzministerium SH (Grundsteuerreform & kommunale Hebesätze) | Statistikamt Nord (PM Nr. 163/2026: Grundsteuer-Erhöhungswelle in SH)
- Gesetzliche Grundlagen Schleswig-Holstein: § 2 Brandschutzgesetz SH (Leistungsfähigkeit) | § 16f Gemeindeordnung SH (Einwohnerantrag) | § 16g Gemeindeordnung SH (Bürgerbegehren/Bürgerentscheid)
- Vergleichsstandort Amt Mittleres Nordfriesland (Fusion & Neubau Vollstedt/Högel/Sönnebüll): Amt Mittleres Nordfriesland (B-Plan Nr. 5 „Feuerwehrgerätehaus“ Vollstedt) | FF Sönnebüll (Kooperationsvorhaben) | Gemeinde Högel